Villas Mazo
Bucher Spanien  |  01.07.2022 - 31.07.2025
Land: Spanien
Stadt: Lajares
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Kategorie: 3

Lage:
Diese Unterbringung liegt in Lajares, ungefähr 15 km vom Strand entfernt.

Ausstattung:
Die Unterbringung bietet einen Safe, einen Rauchmelder und eine Raucherzone. WLAN ist in den öffentlichen Bereichen verfügbar. Im Supermarkt lassen sich Güter für den täglichen Bedarf erwerben. Ein Garten bietet zusätzlichen Raum für Entspannung und Erholung im Freien. Zum Parken ihres Autos stehen den Gästen eine Garage und ein Parkplatz (ohne Gebühr) zur Verfügung.

Unterbringung:
In den meisten Zimmern ist ein Balkon vorhanden. Verschiedene Kommunikations- und Unterhaltungsmöglichkeiten werden durch die komfortable Ausstattung mit einem Telefon, einem TV-Gerät und WiFi (ohne Gebühr) gewährleistet. Im Badezimmer – ausgestattet mit einer Dusche – gibt es einen Haartrockner.

Sport/Unterhaltung:
Belebende Erfrischung garantiert die Außenpoolanlage. Auch eine Terrasse mit Sonnenliegen und Sonnenschirmen ist vorhanden. Die Unterbringung bietet ein umfangreiches Outdoor-Sportprogramm mit Radfahren/Mountainbiking, Golfen, Angeln und Reiten. Freunde des Wassersports können sich bei Schnorcheln und Tauchen vergnügen. Ein Wellnessbereich mit einem Solarium ist in der Unterbringung zu finden.

Verpflegung:
Der gastronomische Bereich wartet mit einem Restaurant und einer Bar auf.

Nur-Hotel-Buchungen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!

Einreisebestimmungen Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem bereits ausgestellten Kinderreisepass bis zum Ablauf dessen Gültigkeit einreisen.

Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig. 

Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).

Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.

Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

 

(Stand: Januar 2024)

Dies ist eine Beschreibung aus dem Online Katalog. Bucher Spanien des Anbieters BUCHER REISEN.

Veranstalter Info:
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